Your needs matter... ... in our graphic &
print products world!
Your needs matter... ... in our graphic &
print products world!

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit; Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf deren Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

Unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Zum Abschluss eines rechtswirksamen Vertrages bedarf es unserer Annahme.

§ 3 Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich netto, also ohne die hinzukommende gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten ab Werk, schließen also weder Verpackungs- noch Versandkosten mit ein. Sämtliche Preise gelten für die Dauer gleichbleibender Material- und Lohnkosten. Preiserhöhungen bedingt durch vom Besteller gewünschte Änderungen an Inhalt oder Auflage etc. werden vom Besteller stillschweigend akzeptiert.

Unsere Abrechnungen erfolgen nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen, den Honorarrichtlinien der Berufsverbände AGD/BDG und Materialaufwand.

Zusätzlich anfallende Satz-, Litho- und Werkzeugkosten sowie Kosten für Bildbeschaffung und Nutzungsgebühren werden gesondert berechnet, ebenso Kosten, die aus nachträglichen Auftragsänderungen resultieren. Vom Besteller verlangte Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten sind zu bezahlen § 8 unserer Bedingungen gilt in diesem Fall entsprechend.

Die Forderung von Abschlags- oder Teilzahlungen ist möglich. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, einen hohen zeitlichen Aufwand benötigen oder einen hohen Auftragswert darstellen wird in Zeitabschnitten, stufenweisen Arbeitsschritten oder prozentual nach Produktionsstufen abgerechnet. Ebenso können wir Vorauszahlung verlangen, wenn es sich um einen Neukunden oder Kleinaufträge handelt oder außergewöhnliche Vorausleistungen durch uns erbracht werden müssen. Ebenso können wir vom Besteller eine Vorauszahlung verlangen, wenn die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet ist.

Kommt der Besteller mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, ferner für Mahnungen einen Betrag von 20,00 € bzw. 40,00 €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Mehr- oder Minderlieferungen sind uns bis zu 10 % der Bestellmenge gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Rechnungspreis verrechnet.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

Der Gefahrübergang auf den Besteller erfolgt mit der Abholung bei uns, im Falle der Versendung mit der Übergabe an den Frachtführer. Der Abschluss einer Transportversicherung ist nicht unsere Aufgabe, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern der Besteller keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand.

Bitte überprüfen Sie die Lieferung bei Zustellung durch den Paketdienst oder den Spediteur sorgfältig auf Beschädigungen und darauf, ob die Sendung eventuell schon einmal geöffnet wurde. Verweigern Sie bitte bei Auffälligkeiten die Annahme oder vermerken Sie diese auf dem Empfangsschein, den Sie dem Transporteur unterschreiben. Spätere Reklamationen können wir ohne einen solchen Hinweis nicht akzeptieren.

Wir bemühen uns um pünktliche Lieferung. Eine angegebene Lieferzeit ist jedoch grundsätzlich nur Richttermin.

Eine vertraglich vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, den der Besteller benötigt, um uns alle erforderlichen Arbeitsunterlagen zur Verfügung zu stellen, sowie um den Zeitraum, der durch Änderungswünsche des Bestellers bedingt ist.

Nicht vorhersehbare, von uns oder unseren Vorlieferanten nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb verlängern die Lieferfristen entsprechend.

Teillieferungen sind zulässig.

Geraten wir in Verzug, ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt, maximal jedoch bis zur Höhe des Auftragswertes für uns (Eigenleistungen ausschließlich Vorleistungen und Material) begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Befindet sich der Besteller mit Verpflichtungen jeglicher Art uns gegenüber im Rückstand, sind wir berechtigt, unsere Leistung bis zur Erfüllung der rückständigen Verpflichtungen zurückzuhalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Bestellers

Für die Richtigkeit übersandter Unterlagen ist der Besteller verantwortlich.

Programme der Microsoft-Office-Welt (z. B. Word, Excel, Powerpoint sind für die Druckvorstufe nicht geeignet. Daten aus diesen Programmen werden – soweit möglich – von uns konvertiert, in DTP-Programme eingelesen oder nachgebaut. Daraus resultierende Abweichungen zum Original (z. B. in Schriftbild, Farbwiedergabe, Text- und Bildpositionierung) werden mit der Datenlieferung vom Auftraggeber akzeptiert.

Übersendet der Besteller die erforderlichen Druckunterlagen nicht binnen einer Woche ab Vertragsschluss, können wir hierfür eine Nachfrist von einer Woche setzen. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist können wir den Vertrag kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.

Bei Übersendung eines Korrekturabzuges, eines Entwurfes, eines Andruckes, einer Fotokopie oder ähnlichem an den Besteller gilt die Zeit der Nichtäußerung

des Bestellers als Unterbrechung der Lieferzeit. Dauert die Zeit der   Nichtäußerung des Bestellers länger als eine Woche, sind wir berechtigt, gemäß § 5 Absatz 2 vorzugehen.

Bei Freigabe des Korrekturabzuges, des Entwurfes, des Andruckes, der Fotokopie etc. haften wir nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Der Besteller kann sich nur auf schriftlich gegebene Änderungsanweisungen berufen. Eine Freigabe mittels Farbausdruck ist nicht verbindlich für: Reinheit des Druckes, Druckfarbe oder Papierqualität.

Stellt der Besteller das zu bedruckende Material, ist er für dessen Ordnungsgemäßheit (etwa Bedruckbarkeit, Maschinenlauf etc.) verantwortlich.

An vom Besteller angelieferten Datenträgern, Bildmaterial, Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht zu.

§ 6 Gewährleistung

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Soweit sich Kosten dadurch erhöhen, dass die gelieferten Erzeugnisse nach einem anderen Ort als dem Wohnsitz oder der gewerblichen Niederlassung des Bestellers verbracht worden sind, gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Bestellers, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gelieferten Erzeugnisse.

Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, die beanstandeten Erzeugnisse an uns zurückzuschicken. Im Falle einer berechtigten Beanstandung gehen die Kosten hierfür zu unseren Lasten.

Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Ist lediglich ein Teil der gelieferten Erzeugnisse mangelhaft, so ist der mangelfreie Teil anteilig zu bezahlen. Bis dahin steht uns bezüglich unserer Gewährleistungsverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht zu.

Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Besteller abtreten. Wir haften wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

Technologisch begründete Toleranzen in Größe, Farbe, Klebstoff, Qualität, Materialgewicht und der sonstigen Ausführung bilden keinen Anlass für Beanstandungen seitens des Bestellers. Dies gilt auch für Passerunterschiede bis zu 0,5 mm und Differenzen beim Falzen und beim Schneiden bis zu +/- einem Millimeter.

Erkennbare Mängel sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Empfang der gelieferten Erzeugnisse uns gegenüber schriftlich zu rügen, und zwar unter Beifügung eines Nachweises (Musters) bezüglich des gerügten Mangels.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrübergang oder im Fall des Annahmeverzuges seitens des Bestellers ab dem Beginn des Annahmeverzuges. Die gleiche Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine “Ansprüche aus unerlaubter Handlung” geltend gemacht werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum von den gelieferten Erzeugnissen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag – bei Vollkaufleuten: bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer bestehenden Forderungen gegen den Besteller – vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die gelieferten Erzeugnisse zurückzunehmen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Zur Weiterveräußerung ist der Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Besteller tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Urheber- und Eigentumsrechte, Verwahrung, Impressum

Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Alle Rechte an eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druck-, Stanz- und Prägewerkzeugen, in jedem Verfahren, aus jedem Material und zu jedem Zwecke verbleiben uns, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Unsere Entwürfe dürfen nicht vervielfältigt, abgezeichnet, nachgeahmt oder dritten Personen zugängig gemacht werden. Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Datenträger, Bildmaterial, Filme, Klischees, Lithographien, Werkzeuge etc. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Unsere Aufbewahrungspflicht endet mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres seit der letzten Auftragserteilung.

Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden von uns pfleglich behandelt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus von uns verwahrt. Für Beschädigung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, hat der Besteller die Versicherung selbst zu besorgen. Herausgabeansprüche des Bestellers verjähren auf jeden Fall drei Monate nach Beendigung eines Auftrages, wenn nicht bis zu diesem Termin eine Nachbestellung erfolgt.

Der Besteller willigt unter Verzicht auf jegliche Schutzrechte ein, dass wir für eigene Werbezwecke mit den von uns für ihn gefertigten Produkten werben oder diese als Muster versenden dürfen.

Wir sind berechtigt, auch ohne spezielle Bewilligung des Bestellers auf den von uns hergestellten Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen.

§ 9 Sonstiges

Als Erfüllungsort für beide Teile gilt Starnberg.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten – auch über das Bestehen oder Nichtbestehen von Vertragsverhältnissen – ist Starnberg, soweit unser Vertragspartner Vollkaufmann ist.

Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, sind mündliche Nebenabreden unwirksam. Änderungen schriftlicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen – aus welchem Grund auch immer – unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.